Steuerzahler aus Goiás können den Karneval nutzen, um die Einkommensteuererklärung vorzuziehen

Steuerzahler können ab Donnerstag, den 20., mit der Registrierung von Informationen zur Erklärung der Einkommensteuerbasis 2019 beginnen.

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Die Abgabe der IR-Erklärung kann zwar erst am 2. März erfolgen, diese kann aber bereits auf den Computer bzw. auf Android- und IOS-Handys heruntergeladen und die Unterlagen abgelegt werden.

Ungefähr eine Million goianos Rechenschaft ablegen – 50.000 Steuerzahler mehr als im Vorjahr.

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Contribuinte Goiano Pode Aproveitar O Carnaval Para Adiantar A Declaração Do IR 25 de fevreiro de 2020

 

Der Buchhaltungsberater Cássius Pimenta erklärt, dass das Ausfüllen auch in den beiden Besteuerungsmodellen vereinfacht oder vollständig einfach sei.

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„Am Anfang werden Richtlinien zu diesen Besteuerungsformen vorgestellt und am Ende kann der Steuerzahler die günstigste Option wählen“, erklärt Cássio Pimenta.

„Es ist auch möglich, Daten aus der im Jahr 2019 abgegebenen Erklärung zu importieren. Im Falle einer Berichtigung ist es erforderlich, die Informationen durch diejenigen zu ersetzen, die auf dem Empfang des letzten Online-Berichterstatters stehen.“

Wann soll die Abrechnung gesendet werden?

Der Berater empfiehlt dem Steuerzahler, die Abrechnung zu Beginn der Laufzeit einzusenden, um einen weiteren Vorteil zu erzielen und so die Einkommensteuerrückerstattung früher zu erhalten.

Daher haben ältere Menschen, schwerkranke Menschen sowie körperlich oder geistig behinderte Menschen in der im Mai beginnenden Zahlungsschlange Vorrang. „Wer seine Rechnungen mit Leão nicht fristgerecht abrechnet, muss eine Geldstrafe von mindestens R$ 165,74 zahlen. Der Höchstbetrag entspricht 20% der fälligen Steuer“, betont er.

Eine weitere Empfehlung besteht darin, den Vorteil einer vereinfachten Erklärung zu prüfen und auf alle in der Steuergesetzgebung zulässigen Abzüge, wie z. B. Ausgaben für Bildung und Gesundheit, zu verzichten.

Andererseits, erklärt Cássio Pimenta, haben Sie das Recht auf einen Abzug von 20% vom Betrag des steuerpflichtigen Einkommens, begrenzt auf R$ 16.754,34, der gleiche Betrag wie im letzten Jahr.

Wer muss deklarieren?

Wer im Jahr 2019 ein steuerpflichtiges Einkommen über R$ 28.559,70 erzielt hat, sollte dieses Jahr auf jeden Fall die IR angeben. Der Betrag entspricht der IR-Erklärung der letzten zwei Jahre.

Es muss auch Steuerzahler angeben, die im vergangenen Jahr steuerfreie Einkünfte bezogen haben, deren Summe mehr als 40.000 R$ betrug.

Jeder, der in irgendeinem Monat des Jahres 2019 einen Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Vermögenswerten oder Rechten erzielt oder Geschäfte an Aktien-, Waren-, Termin- und ähnlichen Börsen durchgeführt hat;

Der im Jahr 2019 Bruttoeinnahmen von mehr als 142.798,50 R$ aus ländlichen Aktivitäten erzielte.

Somit verfügte sie bis zum 31. Dezember 2019 über Besitz oder Eigentum an Vermögenswerten oder Rechten, einschließlich unbebautem Land, mit einem Gesamtwert von mehr als 300.000 R$.

Wer jedoch in einem beliebigen Monat des letzten Jahres seinen Wohnsitz in Brasilien erlangt hat und sich am 31. Dezember 2019 in diesem Zustand befand.

Wer sich jedoch für eine Befreiung von der Steuer auf den beim Verkauf von Wohnimmobilien erzielten Wert entschieden hat, wird auf dessen Verkaufserlös angerechnet.

Als Erwerb von im Inland gelegenen Wohnimmobilien gilt eine Frist von 180 Tagen, gerechnet ab Abschluss des Kaufvertrages.

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