Änderung der Bankdienstleistungen mit der Pandemie 23.03.2020

Angesichts der neuen Situation im Land aufgrund der Coronavirus-Pandemie werden Maßnahmen analysiert, um eine Überfüllung von Bankfilialen zu vermeiden.

An diesem Montag (23.) veröffentlichte die brasilianische Zentralbank im Amtsblatt (DOU) eine Resolution, die es allen Finanzinstituten erlaubt, Änderungen an ihren Dienstleistungen in ihren Bankfilialen vorzunehmen. Die Änderung wird so lange andauern, wie die Pandemie andauert.

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Die Änderungen wurden am vergangenen Freitag (19.) bei einer Sitzung des Collegiate Board der Zentralbank definiert. Sie werden so lange andauern, wie die Pandemie andauert.

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Mudança nos atendimento dos bancos com a pandemia 23/03/2020

Die Bundesregierung prüft Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenansammlungen in Bankfilialen in einer Zeit, in der sich die Coronavirus-Pandemie bundesweit ausbreitet. Unternehmen werden Orientierungshilfen gegeben.

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Es ist also bereits gültig. Ziel der Maßnahme ist es laut Text, die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen zu gewährleisten.

„Sobald die Bereitstellung grundlegender Dienstleistungen für die Bevölkerung sichergestellt ist, müssen Finanzinstitute und andere von der brasilianischen Zentralbank zum Betrieb zugelassene Institutionen die Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit in ihren Räumlichkeiten anpassen, während sich die durch das neue Coronavirus verursachte Risikosituation für die öffentliche Gesundheit erhöht (Covid-19)“, teilt die Entschließung mit.

Änderungen

Eine der in der Veröffentlichung des Beschlusses festgelegten Änderungen besteht darin, dass Banken ihren Kunden alle Änderungen der Öffnungszeiten mindestens dreißig Tage im Voraus mitteilen müssen.

Die aktuelle Richtlinie ist, dass die Kommunikation über Kanäle mit dem Kunden erfolgt, wie z. B. die Anwendung und Websites. Die Zentralbank hat außerdem festgelegt, dass Institute diese Änderungen an einer gut sichtbaren Stelle in ihren Filialen bekannt geben müssen.

Diese Mitteilungen müssen die Kunden über die Beschränkungen der Personenzahl innerhalb der Agentur sowie die Öffentlichkeit informieren, die vorrangigen Zugang zu diesen physischen Räumen der Institutionen hat.

Eine weitere veröffentlichte Feststellung ist, dass es in dem Text darum geht, dass die Agenturen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Mindestarbeitszeit für den Publikumsverkehr einzuhalten, die bis dahin durchgehend fünf Stunden pro Tag betrug.

Auch die Anwesenheitspflicht in der Zeit von 12:00 bis 15:00 Uhr entfällt.

Für weitere Informationen zugreifen.

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