Aufgrund des Fortschreitens der Coronavirus-Pandemie wurden Lieferungen von Nachlasserklärungen verschoben. Als neues Datum wurde vom Umsatz der 30. Juni festgelegt.
Es wurde gestern, Dienstag (7), von der Bundesfinanzbehörde veröffentlicht, wodurch die Frist für die Abgabe der endgültigen Nachlasserklärung und der endgültigen Ausreiseerklärung aus dem Land vorgezogen wurde. Die neue Frist wurde auf den 30. Juni geändert. Der letzte Termin war der 30. dieses Monats.
Grund für die Verlängerung ist das Fortschreiten der Coronavirus-Pandemie im Land. Die Änderungen wurden in der Normative Instruction RFB Nr. 1.934 von 2020 in einer Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
„Die Maßnahme wird mit der Schwierigkeit gerechtfertigt, die sich aus der sozialen Isolation durch das Coronavirus ergibt. Ziel ist es, die Bevölkerung zu schützen, indem eine Zusammenballung der Steuerzahler in den Bundesfinanzämtern vermieden wird. Sowie bei Unternehmen oder Finanzinstituten, bei der Suche nach Einkommensberichten und in Berufsbüros oder bei Einrichtungen, die beim Ausfüllen der Erklärungen behilflich sind. Daher möchten wir zu den Bemühungen der Regierung beitragen, die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen“, sagte das Finanzamt in einer Mitteilung.
neuer Standard
Mit der Einführung der neuen Regelung muss die endgültige Nachlasserklärung bis zum 30. Juni 2020 eingereicht werden. Und die entsprechende Steuer muss bis zum selben Datum gezahlt werden, wenn:
I – die gerichtliche Entscheidung über die Aufteilung, Überteilung oder Zuerkennung der inventarisierten Vermögenswerte, die bis zum Kalenderjahr 2019 ergangen ist und bis zum letzten Februartag des Kalenderjahres 2020 rechtskräftig und unanfechtbar geworden ist;
II – die Erstellung der öffentlichen Inventar- und Aufteilungsurkunde erfolgte im Kalenderjahr 2019; oder
III – Die endgültige und unanfechtbare Entscheidung über die Teilung, Überteilung oder Zuerkennung der inventarisierten Vermögenswerte erfolgte zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember des Kalenderjahres 2019.
Im Falle der Definitive Country Exit Declaration muss diese bis zum 30. Juni 2020 eingereicht und die entsprechende Steuer bis zum gleichen Datum entrichtet werden. In Fällen, in denen die in Brasilien ansässige Person das Staatsgebiet verlassen hat: dauerhaft im Kalenderjahr 2019; oder auf vorübergehender Basis und im Jahr 2019 12 aufeinanderfolgende Abwesenheitsmonate absolviert haben.