Mehr als 7,5 Millionen haben am 26.03.2020 bereits Einkommensteuer erklärt

Bisher haben in diesem Jahr mehr als 7,5 Millionen Steuerzahler eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Der Umsatz wird voraussichtlich 32 Millionen betragen.

Es verbleiben noch 25 Tage für die Abgabe der individuellen Einkommensteuererklärung (IRPF) 2020, und mehr als 7,5 Millionen Steuerzahler haben ihre Erklärungen bereits eingereicht. Bis 17 Uhr am Donnerstag (26.) hatten 7.518.007 Personen die Steuererklärung an den Federal Revenue Service geschickt.

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Diese Zahl entspricht 23,51 TP3T der 32 Millionen Meldungen, die für dieses Jahr erwartet werden. Die Lieferfrist begann am 2. März und dauert bis zum 30. April, 23:59 Uhr.

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Mais de 7,5 milhões de declarantes de IR nesse ano 26/03/2020

Wer hat die IR zuvor eingereicht?

Steuerzahler, die sich zu Beginn der Periode korrekt gemeldet haben, haben Vorrang beim Erhalt der Rückerstattung. Personen über 60 Jahre, mit schweren Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen erhalten die Rückerstattung ebenfalls früher.

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Auf der Website des Bundesfinanzamtes steht das Generatorprogramm für die Abrechnung zur Verfügung. Diejenigen, die sich für mobile Geräte entscheiden, wie z Tablets oder Smartphones, können die Anwendung „Meine Einkommenssteuer“ aus den Google Play Stores für das Android-Betriebssystem und aus dem App Store für das iOS-Betriebssystem herunterladen.

In diesem Jahr ist die Einkommensteuererklärung für diejenigen obligatorisch, die im letzten Jahr ein steuerpflichtiges Einkommen über 28.559,70 R$ bezogen haben, was 2.196,90 R$ pro Monat entspricht, einschließlich des dreizehnten Gehalts. Die Strafe für verspätete Lieferung beträgt bis 20% 1% pro Kalendermonat. Der Mindestwert ist R$ 165,74.

Änderungen

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Vorwegnahme des Rückerstattungsplans, dessen Auszahlung Ende Mai beginnt und Ende September endet. Und auch das Ende des INSS-Abzugs für Hausangestellte.

Erstmals erhalten digital zertifizierte Steuerpflichtige im Generierungsprogramm eine vorab ausgefüllte Abrechnung.

Für wen es obligatorisch ist

Wer steuerfreies, nicht steuerpflichtiges oder ausschließlich an der Quelle besteuertes Einkommen bezieht, muss auch Einkommensteuer angeben, deren Summe mehr als R$ 40.000 beträgt; die in einem beliebigen Monat des vergangenen Jahres einen Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Vermögenswerten oder Rechten erzielt haben, die der Steuerpflicht unterliegen, oder Geschäfte an Aktien-, Waren- und Terminbörsen getätigt haben.

Im Zusammenhang mit der ländlichen Tätigkeit muss der Steuerzahler angeben, dass er ein Bruttoeinkommen von mehr als R$ 142.798,50 erzielt hat. Wer hatte am 31. Dezember 2019 Besitz oder Eigentum an Gütern oder Rechten? Einschließlich unbebauter Grundstücke mit einem Gesamtwert von mehr als 300.000 R$. Außerdem muss die Erklärung ausgefüllt werden.

Für weitere Informationen zugreifen. 

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