Die Einnahmen verlängern die Frist für die Einreichung der Einkommensteuer auf den 01.04.2020

Aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise gab die Regierung bekannt, dass die Frist für die Einreichung der Einkommensteuer um 60 Tage verlängert wurde.

An diesem Mittwoch, dem 1., informierte der Bundesfinanzminister José Tostes Neto in einem Interview im Planalto-Palast über die Entscheidung der Regierung, die Frist für die Einreichung der individuellen Einkommensteuererklärung (IRPF) um 60 Tage zu verlängern.

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Daher muss die Erklärung ab heute bis zum 30. Juni 2020 abgegeben werden.

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Receita prorroga prazo para entrega de Imposto de Renda 01/04/2020

„Diese Frist würde am 30. April ablaufen und wird für die Lieferung am 30. Juni verlängert. Daher eine zweimonatige Verlängerung der Frist für die Lieferung von Einzelpersonen“, sagte der Sekretär zusammen mit anderen Mitgliedern des Wirtschaftsteams der Regierung.

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Laut der letzten vom Finanzamt veröffentlichten Bilanz gingen am 30. März 8,1 Millionen Erklärungen bei der Behörde ein. Die Bundesregierung rechnet damit, in diesem Jahr 32 Millionen Steuerpflichtige zu beliefern.

Auswirkungen des Coronavirus

Minister Tostes Neto hatte vor zwei Wochen erklärt, dass der Finanzdienst die Verschiebung der Frist aufgrund des Fortschreitens der neuen Coronavirus-Pandemie im Land prüfen werde.

Totes hatte außerdem mitgeteilt, dass die Agentur die Auswirkungen der Krise auf die Bedingungen des Steuerzahlers für die Steuererklärung bewerten werde.

Für wen es obligatorisch ist

Wer steuerfreies, nicht steuerpflichtiges oder ausschließlich an der Quelle besteuertes Einkommen bezieht, muss auch Einkommensteuer angeben, deren Summe mehr als R$ 40.000 beträgt; die in einem beliebigen Monat des vergangenen Jahres einen Kapitalgewinn aus dem Verkauf von Vermögenswerten oder Rechten erzielt haben, die der Steuerpflicht unterliegen, oder Geschäfte an Aktien-, Waren- und Terminbörsen getätigt haben.

Im Zusammenhang mit der ländlichen Tätigkeit muss der Steuerzahler angeben, dass er ein Bruttoeinkommen von mehr als R$ 142.798,50 erzielt hat. Wer hatte am 31. Dezember 2019 Besitz oder Eigentum an Gütern oder Rechten? Einschließlich unbebauter Grundstücke mit einem Gesamtwert von mehr als 300.000 R$. Außerdem muss die Erklärung ausgefüllt werden.

Für weitere Informationen zugreifen. 

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